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FAQ – SDB Abschnitt 8

Übersicht

Wie kann ich einen Inhaltsstoff mit Arbeitsplatzgrenzwerten in Abschnitt 8 ausgeben, ohne dass er in Abschnitt 3 erscheint?

In der Rezeptur nehmen Sie einen neuen, leeren Datensatz auf über „Rezepturbestandteile aufnehmen“, dann aber aus der Liste keinen Stoff übernehmen („Keinen Datensatz übernehmen“). Links erscheint nun ein leerer Eintrag, der auf der rechten Seite unter der Listenzuordnung keine zugeordneten Listen hat. Gehen Sie hier auf die gewünschte(n) Liste(n) und wählen Sie den Stoff mit dem arbeitsplatzspezifischen Grenzwert aus. Anschließend wählen Sie in der Rezeptureingabe unter „Im EG-SDB“ auswählen „Ja“ aus. Der Inhaltsstoff erscheint nun in Abschnitt 8 in der Tabelle, nicht aber in Abschnitt 3 in den Inhaltsstoffen.

Ich habe Inhaltsstoffe, bei denen DNEL/PNEC-Werte angegeben sind. Diese sind jedoch nicht als gefährlich eingestuft. Wie verfahre ich für Abschnitt 8 des SDB?

Aus Artikel 31 der REACh-VO ist keine Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ableitbar, soweit es sich um Stoffe handelt, für die lediglich der nationale allgemeine Staubgrenzwert am Arbeitsplatz anzuwenden ist.

Hinzuweisen ist aber auf Artikel 32, Nr. 1 d):

1. Jeder Lieferant eines Stoffes als solchem oder in einem Gemisch, der kein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 zur Verfügung stellen muss, stellt dem Abnehmer folgende Informationen zur Verfügung: (…)

d) sonstige verfügbare und sachdienliche Informationen über den Stoff, die notwendig sind, damit geeignete Risikomanagementmaßnahmen ermittelt und angewendet werden können, einschließlich der spezifischen Bedingungen, die sich aus der Anwendung des Anhangs XI Abschnitt 3 ergeben.

Aus https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5377:

Diese Bestimmung ist zutreffend und anzuwenden, weil der Hinweis auf die Einhaltung des nationalen allgemeinen Staubgrenzwertes eine verfügbare und sachdienliche Information für eine geeignete Risikomanagementmaßnahme darstellt. Sie gilt entsprechend auch für nachgeschaltete Anwender (Art. 37, Nummern 5 und 6).

Ob Sie diese Informationen in Format eines SDBs weitergeben oder andere Darstellungsformen nutzen, ist Ihnen überlassen. Das Erstellen eines SDB ist nicht Pflicht, die Weitergabe der beinhalteten Informationen (nationalen Grenzwerten/DNEL/PNEC) doch.

Sind nationale Grenzwerte und Vorgaben automatisch hinterlegt?

Ja, nationale Grenzwerte (Luftgrenzwerte und biologische Grenzwerte) sowie weitere nationale Regelungen (z.B. WGK) sind in epos hinterlegt. Diese werden (wenn korrekt zugeordnet) im SDB berücksichtigt.