Beratung zu Gefahrstoff-Etiketten

Vor dem Inverkehrbringen müssen als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische durch den Hersteller, Importeur, Verarbeiter oder Händler gemäß GHS-/ CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Händler können die Kennzeichnung des Lieferanten übernehmen, insofern sie nach der neuen Gefahrstoffverordnung erstellt wurde. Das Gleiche gilt für den nachgeschalteten Anwender, wenn der Stoff oder das Gemisch nicht verändert wurde. Im Falle einer Änderung muss eine neue oder ergänzende Kennzeichnung vorgenommen werden.

Wir beraten Sie welche gefahrstoffrechtlichen Elemente auf das Etikett müssen und auch in welchen Größen. Ebenso können wir Ihre bereits vorbereiteten Etiketten in dieser Hinsicht prüfen und die Gesetzeskonformität sicherstellen.

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Ihre Kundenberater

Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.

REFERENZEN

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