Medizinische Notfallnummer

Bei der Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern sind Sie nach EU-Verordnung 453/2010 & TRGS 220 verpflichtet, eine Notfallnummer anzugeben, unter welcher medizinische Auskunft bei Exposition mit dem betreffenden Produkt erteilt werden kann. 

Kommt es bei einem Personenunfall zu einer Freisetzung von Chemikalien, kann darüber hinaus eine spezielle medizinische Beratung notwendig sein. Diese wird in Deutschland von Medizinern in den Giftinformationszentren durchgeführt.

Durch die Angabe der medizinischen Notfallnummer werden die gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder eingehalten und im Falle eines Notfalls nicht Ihr Unternehmen kontaktiert.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.

Gesetzeskonformes Sicherheitsdatenblatt nach EU-Verordnung 453/2010 & TRGS 220

Abstimmung & Verteilung der Sicherheitsdatenblätter an die entsprechenden nationalen Stellen

Sicherheit für Ihre Kunden

Kein weiterer administrativer Aufwand

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne.

Ihre Kundenberater

Unsere Kundenberater nehmen sich die nötige Zeit, per Telefon, E-Mail oder gerne auch vor Ort, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu finden.

REFERENZEN

Unsere Lösungen werden in zahlreichen Branchen und in den verschiedensten Bereichen eines Unternehmens eingesetzt.

Informieren Sie sich gerne bei einem unserer Kunden über seine Erfahrungen mit uns.

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