01.10.2024
- Webinar
Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Aktuell keine Termine geplant.
Inhalte
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP-Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen nach CLP-Verordnung
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen
Teilnahmevoraussetzung
Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).
Zielgruppe
Sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkundebescheinigung 6 Jahre zurückliegt
Referentin
Dr. Sebastian Guhl, Gefahrstoff-Experte
Abschluss
Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV
Unterkunft
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Hotels in Hösbach und Umgebung. Schreiben Sie hierfür einfach eine kurze Bemerkung in das Anmeldeformular.
Kosten
Seminar: 680,- € zzgl. Mwst.
Anmeldung
Veranstaltungsdatum und -ort
01.10.2024 als Webinar
Aktuell keine Termine geplant
Kosten
Seminar: 680,- € zzgl. Mwst.
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Dann rufen Sie uns an unter +49(0)6021 62 535 0
oder schreiben Sie uns eine kurze Mail an veranstaltung@gefahrstoff.com