01.10.2024

Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Aktuell keine Termine geplant.

Inhalte

  • Neuerungen im europäischen Stoffrecht (REACH-, CLP-Verordnung)
  • Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
  • Neuerungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen/Gemischen nach CLP-Verordnung
  • Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen

Teilnahmevoraussetzung

Bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch- technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer).

Zielgruppe

Sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkundebescheinigung 6 Jahre zurückliegt

Referentin

Dr. Sebastian Guhl, Gefahrstoff-Experte

Abschluss

Bescheinigung zur Verlängerung der Sachkunde für 6 Jahre gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV

Unterkunft

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Kosten

Seminar: 680,- €  zzgl. Mwst.

Anmeldung

Veranstaltungsdatum und -ort

01.10.2024 als Webinar

Aktuell keine Termine geplant

Kosten

Seminar: 680,- €  zzgl. Mwst.

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