Sicherheitsdatenblätter erstellen lassen
Unser internationales Experten-Team übernimmt die Erstellung und Pflege Ihrer Sicherheitsdatenblätter. Sie schonen Ihre Ressourcen und senken Ihre Kosten durch effektive und effiziente Arbeitsabläufe.
Hierbei beantworten wir auch gerne Fragen und erläutern Ergebnisse oder geben Tipps und Hinweise, beispielsweise bei falschen Lieferantendatenblättern oder Unstimmigkeiten.
Erstellung der Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und weiteren Rechtsräumen (UN-GHS, CLP)
Über 50 Sprach-/Länderkombinationen möglich
Rechtssicher und fristgerecht
Datenlieferung als PDF, RTF, SDSComXML oder zum Import in den epos Gefahrstoff-Manager®
Absolute Geheimhaltung bezüglich Ihrer Daten und Rezepturen
In 3 einfachen Schritten zum Sicherheitsdatenblatt
1. Daten bereitstellen
Für die Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter benötigen wir relevante Produkt-Informationen wie Zusammensetzung, Rohstoffdatenblätter, physikalisch-chemische Eigenschaften (pH-Wert, Flammpunkt etc.) sowie Angaben zu Produktname und Firma.
Erfassen Sie alle relevanten Produkt-Daten in der verlinkten PDF-Datei.
2. Daten übermitteln
Nach Übermittlung Ihrer Daten gehen wir an die Bearbeitung. Sollten währenddessen Fragen oder Unklarheiten entstehen so wird der entsprechende Sachbearbeiter Sie dahingehend kontaktieren um Missverständnisse zu vermeiden.
Senden Sie die PDF-Datei mit Ihren Daten an:
bestellungen@gefahrstoff.com
3. Lieferung der Datenblätter
Die Lieferung der Datenblätter erfolgt im PDF- oder RTF-Format. Natürlich stehen wir für mögliche Rückfragen zur Verfügung. Erläuterungen zu Ergebnissen sind ebenso selbstverständlich für uns wie die Beantwortung daraus resultierender Fragen zum weiteren Umgang.
Wissenswertes zum Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt dient der Übermittlung von sicherheitsrelevanten Informationen von Stoffen und Gemischen entlang der Lieferkette. Es liefert alle notwendigen Angaben, die der Anwender der Chemikalie für den sicheren Umgang benötigt. Dazu gehören beispielsweise detaillierte Angaben zur Zusammensetzung des Produkts, mögliche Gefährdungen und Informationen zur sicheren Handhabung und Lagerung.
Als Händler, Hersteller oder Importeur eines Produkts sind Sie dazu verpflichtet Ihrem Abnehmer, spätestens bei der ersten Lieferung, das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.
Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt werden durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, insbesondere durch Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II bestimmt:
Sicherheitsdatenblätter dürfen nur von fachkundigen Personen erstellt werden. Verantwortlich für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität des Sicherheitsdatenblatts ist der Lieferant des Produkts.
Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in der offiziellen Amtssprache des entsprechenden Landes zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen nationale Vorschriften beachtet werden als auch die für die jeweilige Amtssprache gesetzlich vorgeschriebenen Texte verwendet werden. Eine reine Übersetzung des Sicherheitsdatenblatts ist nicht zulässig.
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