FAQ – SDB Abschnitt 15

Übersicht

Ist es möglich die VOC-Berechnung beim „Wizard-Durchlauf“ zu deaktivieren?

Sie können die VOC-Berechnung im Wizard deaktivieren, wenn Sie selbigen aufrufen. Noch bevor Sie den Durchlauf starten, können Sie links unter „Vorgabe: 01 Einstufungen“, dort bei „VOC-Berechnung“ links unten auf den Button „Regel deaktivieren“ klicken. Dann wird diese Regel beim Wizard nicht angewendet.

Kann die Wassergefährdungsklasse (WGK) für Gemische automatisch ermittelt werden?

Ja, mit Hilfe des Wizards und über die Einstufungsfunktion „Nationale Vorschriften\Wassergefährdungsklasse (D)“ kann die Wassergefährdungsklasse (WGK) für Gemische entsprechend der Stoffeigenschaften automatisch ermittelt werden. Hierzu ist eine korrekte Pflege der Stoffeigenschaften aller in der Rezeptur verwendeter Inhaltsstoffe allerdings unerlässlich.

In Abschnitt 15 unter Punkt 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung stehen mehrere Texte zur Auswahl, jedoch nicht, dass für Gemische keine solche erforderlich ist. Wird dieser Text noch ergänzt?

Es ist zwar so, dass für das Gemisch als Ganzes kein Expositionsszenario erstellt werden muss. Aber es steht außer Frage, dass für im Gemisch enthaltene Stoffe Expositionsszenarien mitgeliefert werden müssen. Und darauf sind die Texte ausgelegt. Eine Verneinung ist als Text so in epos nicht vorgesehen. Wählen Sie in der Aufklappliste den Satz „Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt“ aus.

Welchen Auswahlsatz soll ich bei Abschnitt 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung wählen, wenn ich ein Gemisch vorliegen habe, dessen Inhaltsstoffe einer SSB unterzogen wurden?

Zu Stoffsicherheitsbeurteilungen gilt Folgendes: Wenn Sie einen Satz wählen wollen, der besagt, dass eine Stoffsicherheitsbeurteilung für jeden Stoff der Mischung durchgeführt wurde, dann muss genau genommen auch für jeden Stoff in der Mischung auch wirklich eine solche vorliegen (inklusive Expositionsszenario, da durch diesen Satz kommuniziert wird, dass ein Expositionsszenario auf Nachfrage vorgelegt werden kann). In den seltensten Fällen liegt diese auch für alle Inhaltsstoffe wie z.B. Wasser vor und der Satz ist somit nicht anwendbar. Dennoch müsste im Falle der Anwendung dieses Satzes auch eine Aufzählung der Inhaltsstoffe erfolgen. Diese wiederum müssten dann beispielsweise in den selbsteingestuften Inhaltsstoffen als Variante angelegt werden, dort kann entsprechend der Haken gesetzt werden und nach Aufnahme der Stoffe in das SDB erfolgt die Aufzählung in Abschnitt 15 dann ganz automatisch.

Kann man in Abschnitt 15.2 das Feld für die Stoffsicherheitsbeurteilung (SSB) leer lassen, wenn man nicht für alle Inhaltsstoffe eine SSB vorliegen hat?

Auch diese Information ist obligatorisch. Entweder hat man eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt oder nicht, das ist dann auch anzugeben. Wir bieten hierfür in epos in der Aufklappliste für verschiedene Fälle in Abschnitt 15.2 fertige Sätze zur Auswahl an, wählen Sie hier „Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt“ / „Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.“