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FAQ – Inhaltsstoffe

Übersicht

Warum findet man in den Listen von epos so viele Stoffe nicht, die eigentlich sehr häufig in der chemischen Industrie zum Einsatz kommen?

Das Problem mit der Auflistung von Einstufungen aus nicht offiziellen Listen ist, dass diese nicht einheitlich sind. Unterschiedliche Lieferanten stufen gleiche Stoffe oftmals unterschiedlich ein.

Wie kann ich bei selbsteingestuften Inhaltsstoffen oder Listenstoffen die WGK eintragen?

Öffnen Sie hierzu den selbsteingestuften Stoff und klicken oben rechts auf den Button „Eigenschaften“.

In dem sich öffnenden Fenster „Stoffeigenschaften“ können Sie wieder oben rechts auf den Zauberstab-Button (Assistent) klicken. Danach finden Sie im unteren Fenster einen Eintrag in der Liste WGK, sofern vorhanden. Da wir den offiziellen WGK-Katalog in epos integriert haben, sollten auch alle Stoffe, die eine offizielle Einstufung haben, enthalten sein. Im Falle dessen, dass es darin keine Eintragung gibt, müssen Sie in der Rezeptureingabe (Abschnitt 3) die WGK zu diesem Stoff manuell auswählen.

In meinem selbsteingestuften Inhaltsstoff habe ich in den Eigenschaften keine Toxizitätswerte hinterlegt, in Abschnitt 11 werden mir dennoch dazu welche angezeigt. Woran liegt das?

Dabei handelt es sich um einen gesetzlich geforderten Schätzwert zur Toxizität (das „ATE“ in Klammern dahinter deutet darauf hin), der aufgrund der Einstufung des Stoffes in epos ausgerechnet wird. Die Schätzwerte sind in der CLP-Verordnung Tabelle 3.1.1 festgelegt, daher müssen diese Werte auch im SDB mit erscheinen.

In Abschnitt 8 erscheint ein anderer Stoffname des selbsteingestuften Inhaltsstoffes als in 3, 11 und 12 (und ggf. 2). Wie kommt es zu der Änderung des Stoffnamens?

Der Name in Abschnitt 8 kommt aus der entsprechend hinterlegten Grenzwertliste (nicht wie in 3, 11, 12 u. evtl. 2 aus den Inhaltsstoffen), daher kann es zu einer anderen, vom Gesetzgeber festgelegten Bezeichnung kommen, auch wenn die CAS-Nr. übereinstimmt. Dieses muss nicht angepasst werden, da die CAS-Nr. auch eindeutig dem selbsteingestuften Inhaltsstoff zuzuordnen ist.

Gibt es eine Möglichkeit, Stoffdaten aus der Stoffdatenbank zu ergänzen?

Sie können die bei den Inhaltsstoffen über den Button Eigenschaften erreichbaren Felder bezüglich der Stoffdaten füllen bzw. ergänzen. Falls diese nicht ausreichen bzw. Ihnen andere Daten zur Verfügung stehen, könnten Sie diese nur noch in den jeweiligen Abschnitten des Produkt-SDBs eintragen (z.B. Abschnitt 11 oder 12).

Stoffbezeichnungen lassen sich nicht bearbeiten oder löschen, obwohl ich die Rechte dazu habe.

Damit in epos die Buttons zum Bearbeiten oder Löschen aktiv werden, muss man in der Tabelle darunter darauf achten, auf die Spalte ganz links (graue Felder) zu klicken. So kann die Auswahl getroffen werden. Es ist zudem nur möglich, inaktive Stoffbezeichnungen zu löschen (ohne gesetztes Häkchen).

Ich habe mehrere LD50-Werte von verschiedenen Spezies. In epos kann nur ein Wert eingetragen werden. Was kann ich tun?

Der Wert in den Stoffeigenschaften wird in epos für die Berechnung als absoluter Wert verwendet. Man kann die anderen Werte, wenn relevant, als tabellarischen Text unter „Akute Toxizität“ (Abschnitt 11) angeben.

Es wäre sinnvoll anzugeben, warum diese Liste von Werten relevant ist. Sie können auch die Spezies bevorzugen, die in der OECD angegeben wurden.

In Abschnitt 11 werden die hinterlegten Daten nicht angezeigt. Woran liegt das?

Die Endkonzentration des Inhaltsstoffs ist so gering, dass in Abschnitt 11 nichts mehr angezeigt werden muss. Überprüfen Sie die Anzeige, indem Sie die Rezepturbestandteile hochsetzen.

Werden Änderungen der Stoffeigenschaften in bestehende Rezepturen übernommen?

Werden in den Eigenschaften selbsteingestufter Inhaltsstoffe Änderungen manuell durchgeführt, so werden diese Änderungen in epos nur zum Teil in die bestehenden Rezepturen übernommen. Änderungen in Textfeldern (Umweltbezogene Eigenschaften, Toxizität, aquatische Toxizität, Physikalisch-chemische Eigenschaften, Chemische Eigenschaften) werden bei der nächsten Einstufung eines SDBs berücksichtigt. Änderungen in den Zuordnungen zu gesetzlichen Listen werden hingegen nicht übernommen. Suchen Sie daher nach einer durchgeführten Änderung in diesem Bereich die Sicherheitsdatenblätter mit den jeweiligen Inhaltsstoffen (Filtersuche) und übernehmen Sie in Abschnitt 3 über die Rezepturlistenzuordnung den geänderten Stoff erneut. Noch schneller können Sie dies mit dem Button „Listenzuordnungen aktualisieren“ für den jeweiligen Stoff durchführen. Die Änderung sehen Sie dann auch sofort im Dialog auf der rechten Seite.

Wie kann die Registrierungsnummer bei einem Listenstoff nachgepflegt werden?

Legen Sie hierzu eine Variante des Stoffes an: Bei der Anlage können Sie die Registrierungsnummer eintragen. Der Grund warum dieses Vorgehen nötig ist, besteht darin, dass die Registrierungsnummer vom Hersteller bzw. Importeur abhängig ist und somit nicht vorgegeben werden kann.

Was bedeuten die Angaben (VERALTET) oder (OLD) in den gesetzlichen Listen?

Diese Stoffe oder Grenzwerte sind in den aktuellen Fassungen der jeweiligen Listen nicht mehr enthalten. Von der Verwendung dieser Datensätze in den Stoffeigenschaften oder Rezepturen wird abgeraten. Eine Angabe der Grenzwerte ist aus Kompatibilitätsgründen zu alten Datensätzen aber weiterhin möglich.

Wie können in epos M-Faktoren gepflegt werden? Werden diese bei der Einstufung berücksichtigt?

Die M-Faktoren können Sie in den Stoffeigenschaften bei den spezifischen Konzentrationsgrenzen hinterlegen. Es muss dazu eine dem M-Faktor zugehörige umweltgefährdende Einstufungskategorie vorhanden sein.