Produktmeldung nach § 45 CLP Verordnung
UFI-Code und PCN-Meldung
Gefährliche Gemische müssen nach Artikel 45 der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bei den zuständigen Behörden gemeldet werden, damit den Giftinformationszentren, dem Umweltbundesamt und den Landesämtern für Verbraucherschutz wichtige Informationen für den Schadensfall zur Verfügung stehen. Mit der Harmonisierung dieser Produktmeldung nach Anhang VIII der CLP Verordnung ist der Prozess der Meldung, mittels des PCN-Formats, nun vereinheitlicht.
Wir unterstützen Sie bei der Generierung und Verwaltung des UFI Codes für Ihre einzelnen Produkte, erzeugen die Meldung im PCN Format und führen sie für die relevanten Länder durch. Hierbei übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden. Bei Rückfragen werden wir kontaktiert und bereiten Maßnahmen zur Behebung der eventuellen Beanstandung vor.
Produktmeldung nach Verordnung EU Nr. 1272/2008; Artikel 45 (für Deutschland: ChemG §16e & WRMG §10)
Erstellung der PCN-Meldung
Zuverlässige Meldung an die zuständigen Stellen
Jederzeit aktuelle Informationen zum Status der Meldungen
Übernahme der gesamten Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden
Übergabe der Informationen an die zuständigen Behörden, im Falle von Aktualisierungen
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