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FAQ – SDB Allgemein

Übersicht

Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Intervall der Aktualisierung von SDB?

Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 220 Abschnitt Nr. 6 (12) nehmen auf diese Frage Bezug:

„(12) Es wird empfohlen, auch bei unveränderter Datenlage die Datenblätter für Stoffe oder Zubereitungen in regelmäßigen Abständen (empfohlen etwa jährlich) auf Aktualität ihres Inhaltes zu überprüfen. Der Zeitraum liegt in der Verantwortung des Erstellers.“

Ich will ein SDB-Formular schließen. Dabei erscheint der Hinweis (als Fehlermeldung): „Exportdatei konnte nicht angelegt werden.“. Die weitere Funktion ist aber nicht eingeschränkt.

Diese Fehlermeldung lässt auf eine aktivierte Schnittstelle schließen, die auf einen falschen Pfad verweist oder auf einen Pfad, wo dieser User keine Schreibrechte hat. Unter Kommunikation > Schnittstelle konfigurieren im epos-Hauptfenster müssten die einzelnen Schnittstellen kontrolliert und ggf. angepasst werden.

Wie und wozu nutze ich die Büroklammer-Funktion richtig und sinnvoll?

Das „Büroklammer“-Symbol in epos für die weiteren Informationen für das SDB (oder andere Formulare wie Betriebsanweisung) finden Sie im Eingabeformular des SDB oder den anderen Eingabeformularen. Dort gibt es in der Symbolleiste das Büroklammersymbol. Mit Hilfe dieser Dialogbox können Sie externe Dateien, Internet- und E-Mail-Adressen mit dem geöffneten Formular verknüpfen und diese sofort öffnen.

Das ist insofern sinnvoll, dass Sie beispielsweise ein Zulieferer-SDB im PDF-Format dort verknüpfen können und somit schnell und einfach immer einen Blick darauf werfen können.

Warum wird im SDB die Revisions-Nummer nicht weiter gezählt?

Das liegt an einer defekten Windowseinstellung für die Region- und Spracheinstellungen. Windows erkennt keine Komma-Werte und setzt die Eingaben dann auf „Null“. Dafür gibt es eine Datei zum Testen: decimaltrenner.exe. Diese erhalten Sie über die Hotline. Kopieren Sie diese Datei in den \epos\Programme-Ordner und starten Sie diese. Der obere Wert „0,0016“ muss auch unten beim Dezimalwert stehen, dann sind die Einstellungen in Ordnung. Ist das nicht der Fall, lösen Sie das Problem, indem Sie die Windows-Einstellungen für Region und Sprache auf „Englisch USA“ umstellen und übernehmen. Anschließend schalten Sie wieder zurück auf die ursprüngliche Einstellung.

Warum wird in der Überschrift nicht die Änderungsvorschrift VO (EU) 2020/878 genannt? Sind die Festlegungen überhaupt in epos eingearbeitet?

Ja, es werden alle gesetzlichen Neufestlegungen diesbezüglich selbstverständlich in epos umgesetzt, so auch in diesem Fall. Wir beziehen uns in der SDB-Überschrift jedoch nur auf die Basisverordnung für SDBs und nennen nicht jede weitere Änderung dazu explizit, da dieses auch nicht verpflichtend ist. Sie können sich aber gerne eine eigene Formatvorlage anlegen, in der die Überschrift den Zusatz enthält.

Die Standardformatvorlage entspricht den Vorgaben der VO (EU) 2020/878, allerdings stellen wir Ihnen während der gesetzlichen Übergangsfrist auch noch die Formatvorlage „Pre_2021“ zur Verfügung, die den Vorgaben der VO (EU) 2015/830 entspricht.

Können mehrere Datensätze (SDBs/Inhaltsstoffe/Etiketten/Betriebsanweisungen) gleichzeitig gelöscht werden?

Aus Gründen der Datensicherheit verfolgt epos hier ein eigenes Konzept: Im Hauptfenster in der Baumansicht können gar keine Datensätze gelöscht werden. Es kann dort über das Kontextmenü nur die Zuordnung zu einem Ordner gelöscht werden. Sofern dieser Datensatz keine anderen Zuordnungen aufweist, erscheint er daraufhin im Ordner „nicht zugeordnet“.

Datensätze können nur dann gelöscht werden, wenn sie zuvor geöffnet wurden. Als Konsequenz daraus lassen sich nicht mehrere Datensätze gleichzeitig aus der Datenbank entfernen.

Wenn hier individueller Bedarf besteht, wenden Sie sich bitte an unsere telefonische Hotline, die einen Kontakt zum Entwickler vermittelt. Hier kann Ihnen mittels eines speziell erstellten SQL-Skripts für den Datenbankserver geholfen werden.

Wenn man ein SDB für „Nicht-Gefahrstoffe“ erstellt hat, gibt es hierfür keine Formatvorlage (man müsste jedes Mal alle Felder ohne Informationen füllen)?

Es gibt hierfür die Möglichkeit, einfach eine SDB-Maske vorzubereiten, aber tatsächlich ist dies dann ein SDB für Gefahrstoffe, das für „Nicht-Gefahrstoffe“ ausgegeben wird und dennoch alle Kriterien erfüllen müsste. Sie könnten sich daher eine eigene Formatvorlage anlegen und entsprechende Felder darin löschen. SDB-Vorlagen, die nicht den REACH-Festlegungen entsprechen, sind nicht geplant.

Da keine Unterabschnitte im SDB leer bleiben dürfen: Wie kann ich die leeren Felder am einfachsten mit einer „leeren“ Phrase (z.B. „Keine Daten verfügbar“) versehen?

Sie legen sich eine Maske an, in der Sie jedes relevante Feld mit der Phrase füllen, oder Sie füllen die relevanten leeren Felder in bereits verwendeten Masken mit der jeweiligen Phrase auf. Anschließend ordnen Sie Ihr SDB dieser Maske zu (das SDB ist übergeordnet, d.h. Felder, in denen andere Phrasen als die in der Maske vorhanden sind, werden vorgezogen). Sie können anschließend auch den „Vollständigkeitscheck“ im SDB noch durchführen, um sicherzugehen, nichts vergessen zu haben.

Wie kann man in mehreren SDB identische Änderungen vornehmen, z.B. im Fall einer Gesetzesänderung?

Verwenden Sie hierfür in epos die Funktion der Datenblatt-Masken. Wenn Vorgaben für beispielsweise H-Sätze bei bestimmten Produkten (oder Stoffen) zentral angelegt werden, reduziert sich der Änderungsaufwand auf die zugrunde liegende Maske. 

Bezüglich der Einstufung hält epos eine Funktion für das gleichzeitige Einstufen vieler SDBs bereit. Markieren Sie dazu mehrere SDB-Datensätze in der Ordneransicht und wählen Sie mit Rechtsklick auf einen dieser Datensätze aus dem Kontextmenü „Bearbeiten“ und „Einstufung wiederholen“.

Kann man ein vorhandenes SDB nachträglich in eine Maske umwandeln?

Ja, dazu legt man eine Kopie des gewünschten SDBs an. Daraufhin fragt epos nach, ob die Kopie wieder ein SDB oder eine Maske sein soll.