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FAQ – SDB Abschnitt 9

Übersicht

Ich möchte bei den physikalischen Daten in Abschnitt 9 mehrere Farbeigenschaften hinterlegen. Diese werden aber immer abgeschnitten.

Dieses Feld ist auf 40 Zeichen begrenzt. Sie könnten daher beispielsweise eine gemeinsame Phrase anlegen, welche mehrere Farben beinhaltet.

Muss bei Gemischen der Flammpunkt experimentell bestimmt werden oder ist die Angabe des Flammpunktes der Komponente mit dem niedrigsten Flammpunkt erlaubt (Bezug auf TRGS 200 Abschnitt 5)?

Die REACh-VO listet in Anhang VII Abweichungen zu den Standardanforderungen für registrierungspflichtigen Stoffe auf. In Punkt 7.9 steht zum Flammpunkt:

7.9. Keine Prüfung erforderlich,

  •  wenn der Stoff anorganisch ist;
  •  wenn der Stoff nur flüchtige organische Bestandteile mit einem Flammpunkt über 100 °C für wässrige Lösungen enthält;
  •  wenn der geschätzte Flammpunkt über 200 °C liegt;
  •  wenn der Flammpunkt ausgehend von vorhandenen Stoffen mit bekannten Eigenschaften durch Interpolation genau vorhergesagt werden kann.

 

Des Weiteren finden sich folgende Aussagen in Anhang II:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Die folgenden Eigenschaften sind eindeutig zu benennen, gegebenenfalls mit Angabe der verwendeten Prüfverfahren und Nennung geeigneter Maßeinheiten und/oder Referenzbedingungen. Sofern es für die Interpretation des Zahlenwertes maßgeblich ist, ist auch das Verfahren zu seiner Ermittlung anzugeben (zum Beispiel zur Ermittlung des Flammpunktes das Verfahren mit offenem/geschlossenem Tiegel) […]

 

Die Angaben in der TRGS 200 Abschnitt 5 beziehen sich auf die Einstufung nach der Zubereitungsrichtlinie und auf die Gefahren (nicht allgemein auf die Eigenschaften) und erst wenn diese Gefahren relevant sind, d.h. wenn Sie ein Gemisch mit einer physikalischen Gefahr für den deutschen Markt einstufen müssen, müssen Sie den Behörden nachweisen können, dass die Daten, die zu der Einstufung geführt haben, richtig sind. Ein Annäherungswert ist auch möglich, wenn genügend Literaturdaten oder andere wissenschaftliche Quellen/Nachweisen vorliegen, die eine Interpolation erlauben.