Gefahrstoff-Blog

Ungarn erhöht Gebühren für Meldungen an Giftinformationszentren ab 2025

Mehr Kosten für Vertrieb chemischer Produkte in Ungarn

Unternehmen, die chemische Produkte in Ungarn vertreiben, müssen sich ab dem 30. Januar 2025 auf deutlich höhere Gebühren bei der Meldung an das ungarische Giftinformationszentrum einstellen. Die ungarische Regierung hat die bestehenden Gebühren angepasst – mit einer Kostensteigerung von über 30 Prozent.

Neue Gebührensätze für Produktmeldungen in Ungarn

Die aktualisierten Gebühren gelten für alle Unternehmen, die gefährliche Gemische gemäß der CLP-Verordnung in Ungarn auf den Markt bringen und diese beim nationalen Giftinformationszentrum (PCN) melden müssen. Die neuen Sätze im Überblick:

  • Neuanmeldung eines Produkts: 21.000 HUF (entspricht etwa 53 Euro) pro Antrag
  • 🔁 Erneute Meldung nach wesentlicher Zusammensetzungsänderung: 15.600 HUF (entspricht etwa 39 Euro) pro Anmeldung
  • 🔄 Aktualisierung bereits bestehender Meldungen: kostenlos

    Die Erhöhung bedeutet für Unternehmen eine nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung. Die neue Gebührenstruktur löst die bisher geltenden niedrigeren Sätze ab und stellt damit eine wichtige Neuerung für den Marktzugang in Ungarn dar.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Hersteller und Importeure, die ihre Produkte nach Ungarn liefern oder dort neu in Verkehr bringen möchten, sollten diese geänderten Gebühren bei der Preisgestaltung und bei regulatorischen Planungen künftig berücksichtigen. Auch bei Änderungen in der Produktzusammensetzung ist nun mit höheren Kosten zu rechnen, falls eine erneute Meldung notwendig wird.

Hintergrund zur Meldungspflicht

Gemäß der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) sind Unternehmen verpflichtet, gefährliche Gemische vor dem Inverkehrbringen den nationalen Giftinformationszentren zu melden. Diese Informationen dienen dem Gesundheitsschutz und ermöglichen eine schnelle medizinische Versorgung im Notfall.

Fazit

Die Gebührenanpassung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, regulatorische Entwicklungen im internationalen Chemikalienrecht aufmerksam zu verfolgen. Unternehmen, die auf dem ungarischen Markt tätig sind oder eine Expansion planen, sollten die neuen Anforderungen frühzeitig einplanen.

 

🔗 Offizielle Quelle und weitere Informationen:
Ungarisches Gesundheitsamt – Gebühr für Giftinformationsmeldungen