Gefahrstoff-Blog

Gerichtsentscheid zur Einstufung von Titandioxid

Am 6. Februar 2025 veröffentlichte Generalanwältin Tamara Ćapeta ihre Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-71/23 P und C-82/23 P. Im Mittelpunkt steht die Einstufung von Titandioxid als möglicherweise krebserregend beim Einatmen gemäß der CLP-Verordnung.

Hintergrund des Verfahrens

Die französische Regierung und die Europäische Kommission legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union ein. Dieses hatte die Einstufung von Titandioxid als krebserregend (Carc. 2) durch die Kommission für nichtig erklärt

Zentrale Rechtsfragen

  1. Gerichtliche Kontrolle wissenschaftlicher Bewertungen
    Wie weit dürfen Gerichte wissenschaftlich begründete Entscheidungen der EU-Kommission überprüfen, ohne deren Ermessensspielraum zu beschränken?
  2. Definition von „intrinsischen Eigenschaften“
    Hat das Gericht diesen Begriff im Kontext der CLP-Verordnung zu restriktiv ausgelegt

Bedeutung für die Industrie

Diese Fälle zeigen die Komplexität zwischen Recht und Wissenschaft und beeinflussen maßgeblich die chemische Industrie sowie Unternehmen, die Titandioxid verwenden. Sollte die Entscheidung revidiert werden, sind weitere Rechtsstreitigkeiten wahrscheinlich.

🔎 Weiterführende Informationen:

Die vollständigen Schlussanträge der Generalanwältin finden Sie hier:
👉 EUR-Lex – Schlussanträge der Generalanwältin