Gefahrstoff-Blog

Gefährliche Substanzen in Kosmetika entdeckt

Kosmetikartikel

Ergebnisse des ECHA-Pilotprojekts

Am 30. Oktober 2024 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Ergebnisse eines Pilotprojekts, bei dem 6 % der untersuchten Kosmetikprodukte verbotene, gefährliche Substanzen enthielten. Die Inspektion, durchgeführt von Behörden aus 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), prüfte etwa 4.500 Kosmetikartikel. Schwerpunkt waren die Inhaltsstoffe perfluoroctansäurehaltige (PFOA) und langkettige Perfluorcarboxylsäuren (PFCAs), sowie die zyklischen Siloxane D4 und D5. Insgesamt wurden 285 Produkte mit gefährlichen Chemikalien gefunden, darunter Perfluorononyl-Dimethicon und Cyclopentasiloxan.

Diese Substanzen gelten als schwer abbaubar, stark bioakkumulierend und toxisch (PBT/vPvB) und sind deshalb unter der POP- und REACH-Verordnung verboten. In der Untersuchung fanden die Behörden Perfluorononyl-Dimethicon vor allem in Eyelinern und Lippenkonturenstiften, während D4 und D5 in Haarpflegeprodukten wie Conditionern und Haarmasken vorkamen. Die Substanzen sind nicht nur umweltschädlich, sondern potenziell gesundheitsschädlich, da sie Fruchtbarkeit und Fortpflanzung beeinträchtigen und sogar krebserregend sein könnten.

Die Behörden veranlassten das Entfernen nicht konformer Produkte vom Markt und gaben den Anbietern Anweisungen zur Einhaltung der Vorschriften. Zum Zeitpunkt des Berichts waren etwa die Hälfte der Fälle noch in der Untersuchung. Die ECHA stellt klar, dass auch Verbraucher durch das Überprüfen der Inhaltsstoffe dazu beitragen können, das Risiko gefährlicher Chemikalien in Kosmetika zu minimieren.