Gefahrstoff-Blog

ECHA erweitert SVHC-Kandidatenliste um fünf gefährliche Chemikalien (Januar 2025)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 21. Januar 2025 die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) um fünf neue Chemikalien erweitert und einen bestehenden Eintrag aktualisiert. Diese Liste umfasst nun 247 Einträge für Stoffe, die potenziell schädlich für Mensch und Umwelt sind.

Unternehmen sind verpflichtet, die Risiken dieser Stoffe zu managen und Kunden sowie Verbrauchern Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen.

Neue Stoffe auf der SVHC-Kandidatenliste

1. 6-[(C10-C13)-alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure
🛠 Einsatzbereiche: Schmierstoffe, Fette, Trennmittel, Metallbearbeitungsflüssigkeiten
2. O,O,O-Triphenylphosphorthioat
🛠 Einsatzbereiche: Schmierstoffe und Fette
3. Octamethyltrisiloxan
🛠 Einsatzbereiche: Herstellung von Kosmetika, Körperpflegeprodukten, Pharmazeutika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen, nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen, Dicht- und Klebstoffen
4. Perfluamin
🛠 Einsatzbereiche: Produktion von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten sowie Maschinen und Fahrzeugen
5. Reaktionsmasse aus Triphenylthiophosphat und tertiär butylierten Phenyl-Derivaten
⚠ Hinweis: Keine aktive Registrierung unter REACH
Aktualisierte Eintragung: Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit
🛠 Einsatzbereiche: Polymere, Klebstoffe, Dichtstoffe, Beschichtungen

Was bedeutet die Aufnahme in die SVHC-Liste für Unternehmen?

Die Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste führt zu rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen gemäß der REACH-Verordnung:
✅ Informationspflicht für Lieferanten:
Unternehmen müssen Kunden informieren, wenn ihre Produkte mehr als 0,1 % eines SVHC-Stoffs enthalten.
Auskunftsrecht für Verbraucher:
Verbraucher können direkt beim Hersteller nachfragen, ob ein Produkt SVHC-Stoffe enthält.
Meldepflicht für Importeure & Produzenten:
Innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme in die Liste müssen betroffene Unternehmen die ECHA benachrichtigen.
Sicherheitsdatenblätter aktualisieren:
EU- und EWR-Lieferanten von reinen SVHC-Stoffen oder Mischungen müssen ihre Sicherheitsdatenblätter überarbeiten.
Meldung in die SCIP-Datenbank:
Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA informieren, wenn ihre Produkte SVHC-Stoffe enthalten. Diese Infos werden in der SCIP-Datenbank veröffentlicht.
✅ Einschränkungen für das EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel):
Produkte mit SVHC-Stoffen dürfen nicht das EU-Umweltzeichen tragen.

Ausblick: Potenzielle Aufnahme in die REACH-Zulassungsliste

Einige der neuen SVHC-Stoffe könnten zukünftig in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen werden. Das würde bedeuten, dass Unternehmen eine Genehmigung der Europäischen Kommission benötigen, um sie weiterhin verwenden zu dürfen.

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