Gefahrstoff-Blog

Ebay fordert seine Verkäufer auf die Anforderungen der CLP-Verordnung einzuhalten

Die CLP-Verordnung erfordert die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen, wenn gefährliche Stoffe oder Gemische an Käufer in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich verkauft werden.

Um Käufern ein genaues Verständnis der Gefährlichkeit eines Produkts zu vermitteln und eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen, sollten in Angeboten Informationen zu Gefahrstoffen bereitstehen. Gemäß Artikel 48 Absatz 2 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sind Verkäufer von gefährlichen Stoffen und Mischungen, die in die EU oder das Vereinigte Königreich verschickt werden, wie beispielsweise Reinigungs- und Lösungsmittel, Farben und Lacke, Klebstoffe und Sprühdosen, verpflichtet, die Gefahrenhinweise auf dem Etikett des Artikels für die Inhaltsstoffe auch im Angebot aufzunehmen.