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Pressemitteilung 001/10 | März 2010 | epos Software erweitert um GHS-Funktionen
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24.02.2010 | Sabine Sprotte | Kleinkahl | 001/10

epos Gefahrstoff-Manager® | Software erweitert um GHS-Funktionen

Neue Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager® unterstützen Anwender
bei der Einstufung von Stoffen und Gemischen nach CLP-Verordnung. Sicher-
heitsdatenblätter und Betriebsanweisungen können so weit vor Ablauf der
Fristen erstellt werden. Mit diesen GHS-Implementierungen stellt die PES-
Ingenieurgesellschaft mbH wieder einmal rechtzeitig die Weichen für
Anforderungen der chemischen Industrie an softwaregestütztes Gefahrstoff-
Management.

Die erweiterten Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager® zur Erstellung GHS konformer Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen begegnen den aktuellen Forderungen
der chemischen Industrie. Denn noch 10 Monate (01.12.2010) bleiben Unternehmen ihre Stoffe
nach GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) einzu-
stufen und zu kennzeichnen. "Auch in Hinblick auf Gemische sollten sich Lieferanten frühzeitig
mit den Inhalten der CLP-Verordnung auseinandersetzen", zitiert PES Geschäftsführer Rudolf
Schäfer aus dem Leitfaden DAS NEUE EINSTUFUNGS-UND KENNZEICHNUNGS-SYSTEM FÜR
CHEMIKALIEN NACH GHS des Bundesumweltamtes.

GHS-Einstufungsautomatik.

Sicherheitsdatenblätter können nun auch automatisch - ergänzend zur Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG nach bisherigem EU-Recht - gemäß GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Denn die CLP-Verordnung bringt eine Reihe von Änderungen im Einstufungssystem mit sich. Auswirkungen solcher Änderungen können so frühzeitig erkannt werden.

Funktionalität zur Anwendung der Umwandlungstabelle.

Nach Eingabe eines nicht harmonisiert eingestuften Stoffes oder Gemisches (selbsteingestufte Inhaltsstoffe) wird auf Knopfdruck - anhand der hinterlegten Umwandlungstabelle (Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) - nach GHS eingestuft

GHS-Einstufungs-Check.

Sind für selbsterstellte Stoffe Gefahrenkategorien und H-Sätze gewählt, überprüft epos die Plausibilität. Abweichungen von der regulären Einstufung werden aufgezeigt

Betriebsanweisungen und Gefahrstoff-Etiketten.

Wahlweise können diese gemäß bisherigem EU-Recht oder nach GHS erstellt werden.

"Mit diesen Weiterentwicklungen bestärken wir unser Versprechen, auch künftig für Anforder-
ungen der chemischen Industrie gerüstet zu sein", erklärt PES Geschäftsführer Rudolf Schäfer. Forderungen des Bundesumweltamtes zur Einsatzbereitschaft von Gefahrstoff-Software hin-
sichtlich GHS sind im epos Gefahrstoff-Manager® zeitnah und praxisgerecht implementiert


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