Home       Kontakt       Impressum       Sitemap der Homepage
Stoffsicherheit erfordert einen verlässlichen Partner
Logo Innovationsprodukt Mittelstand
epos Kundenstimmen
Und das sagen unsere
Kunden über uns:

Kundenstimmen
epos PRESSECENTER
Auf einen Blick informiert -
und stets auf dem Laufenden.

Aktuelle Pressemeldungen informieren Sie rund um das
Gefahrstoff-Management mit
epos.

Letzte Meldung:
Partnerschaft PART GMBH
& SAP Business One Color.

epos Kontakt Kundenbetreuung
PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Hanauer Str. 33
63801 Kleinostheim

Kundenbetreuung
Vertrieb Süd, A & CH
Oliver Bruneß

T: +49 (0) 6027. 46 46 02
F: +49 (0) 6027. 46 46 04
E: E-Mail an Oliver Bruneß
PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Blockwinkel 31
27251 Scholen/OT Steinsvorde

Vertrieb Nord & Ausland
Dirk Menzel

T: +49 (0) 4245. 96 37 84
F: +49 (0) 4245. 96 37 91
E: E-Mail an Dirk Menzel
Gut vorbereitet auf GHS mit dem epos Gefahrstoff-Manager® !epos & GHS Mit Sicherheit up-to-date

Ist Ihre Gefahrstoff-Software bereit -
für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß CLP-Verordnung (GHS)?

Abhängig von Betriebsart und -größe werden Einführung und Umsetzung von GHS außerordentliche Ressourcen benötigen.
Der Einsatz verlässlicher Software zur Einstufung und Kennzeichnung
unterstützt Sie wesentlich bei der Einhaltung gesetzlicher Fristen.

(Ausführliche Informationen zu GHS & Fristen finden Sie am Ende dieser Seite)


Kurzbeschreibung
des Leistungsumfangs:

Grafik der GHS-Symbole

Erstellung von
   Sicherheitsdatenblättern
   gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
   inkl. Einstufung und Kennzeichung nach
   bisherigem EU-Recht (Stoff- & Zuberei-
   tungsrichtlinie) sowie zusätzlich
   Einstufung & Kennzeichnung nach
   GHS. Zur Ermittlung steht eine
   EINSTUFUNGSAUTOMATIK zur
   Verfügung.


   Weitere Informationen zum Modul
   Sicherheitsdatenblatt .

Übernahme von Inhaltsstoffen
   aus der Stoffliste der legal
   eingestuften Inhaltsstoffe

   nach Anhang VI der Verordnung
   (EG) Nr. 1272/2008

Eingabe von selbsteingestuften
   Inhaltsstoffen
   mit GHS-Einstufung inkl. Gefahren-
   kategorien, H-Sätzen, ergänzenden
   Gefahrenmerkmalen (EUH-Sätze)

Funktionalität zur Anwendung
   der Umwandlungstabelle nach
   Anhang VII der Verordnung
   (EG) Nr. 1272/2008

   unterstützt nach bisherigem EU-Recht
   eingestufte Inhaltsstoffe nach CLP
   einzustufen

GHS-Einstufungs-Check
   zur Plausibilitätsprüfung
   Die eintragene Einstufung nach CLP
   kann hiermit geprüft werden.

Erstellung von Gefahrstoff-Etiketten und Betriebsanweisungen
   gemäß EU-Recht oder gemäß GHS

   Weitere Informationen zu den Modulen Gefahrstoff-Etikett und Betriebsanweisung .


Mit epos sind Sie bereits jetzt bezüglich GHS stets up-to-date!
Gerne stellen Ihnen unsere Kundenberater, Oliver Bruneß und Dirk Menzel, in einer epos Präsenation alle Funktionen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS vor. Ein einfacher Weg zur Terminvereinbarung führt über unser Kontaktformular Kontaktformular.


Das Global Harmonisierte System - GHS
(Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals):

Das Global Harmonisierte System (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals - GHS -) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen soll eine weltweite Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme herbeiführen. Dies gilt für das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie für den Transport gefährlicher Stoffe und Gemische und soll sowohl dem Schutz des menschlichen Lebens sowie der Umwelt dienen als auch den globalen Warenverkehr erleichtern.

Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.


Die Einstufung & Kennzeichnung von Chemikalien in der EU:

Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments über die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten. Diese Verordnung, auch CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, setzt die auf UN-Ebene verein-
barten harmonisierten Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung in europäisches Recht um.


Fristen der Umsetzung:

Ab dem 01. Dezember 2010 müssen Stoffe nach CLP gekennzeichnet werden. Gemische ab dem 01. Juni 2015. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Gemische kann jedoch bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 01. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen.

Im Sicherheitsdatenblatt müssen Stoffe in dem Zeitraum vom 01. Dezember 2010 bis 01. Juni 2015 beide Einstufungen, d.h. nach bisherigem EU-Recht und nach der neuen CLP-Verordnung, aufgeführt werden. Auf der Verpackung dagegen darf nur die GHS-Kennzeichnung angegeben werden. Werden Stoffe oder Gemische schon vor dem jeweiligen Stichtag nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet, darf auf der Verpackung nur die Kennzeichnung nach CLP-Verordnung erfolgen. Im Sicherheitsdatenblatt werden jedoch wiederum beide Einstufungen angegegeben.

Footer VCH
Verband Chemiehandel REACh net Drucken Zurück Zum Anfang der Seite