
Ist Ihre Gefahrstoff-Software bereit -
für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß CLP-Verordnung (GHS)?
Kurzbeschreibung
des Leistungsumfangs:
Erstellung von
Sicherheitsdatenblättern
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
inkl. Einstufung und Kennzeichung nach
bisherigem EU-Recht (Stoff- & Zuberei-
tungsrichtlinie) sowie zusätzlich
Einstufung & Kennzeichnung nach
GHS. Zur Ermittlung steht eine
EINSTUFUNGSAUTOMATIK zur
Verfügung.
Weitere Informationen zum Modul
Sicherheitsdatenblatt
.
Übernahme von Inhaltsstoffen
aus der Stoffliste der legal
eingestuften Inhaltsstoffe
nach Anhang VI der Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008
Eingabe von selbsteingestuften
Inhaltsstoffen
mit GHS-Einstufung inkl. Gefahren-
kategorien, H-Sätzen, ergänzenden
Gefahrenmerkmalen (EUH-Sätze)
Funktionalität zur Anwendung
der Umwandlungstabelle nach
Anhang VII der Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008
unterstützt nach bisherigem EU-Recht
eingestufte Inhaltsstoffe nach CLP
einzustufen
GHS-Einstufungs-Check
zur Plausibilitätsprüfung
Die eintragene Einstufung nach CLP
kann hiermit geprüft werden.
Erstellung von Gefahrstoff-Etiketten und Betriebsanweisungen
gemäß EU-Recht oder gemäß GHS
Weitere Informationen zu den Modulen Gefahrstoff-Etikett
und Betriebsanweisung
.
Mit epos sind Sie bereits jetzt bezüglich GHS stets up-to-date!
Gerne stellen Ihnen unsere Kundenberater, Oliver Bruneß und Dirk Menzel, in einer epos Präsenation alle Funktionen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS vor. Ein einfacher Weg zur Terminvereinbarung führt über unser Kontaktformular
.
Das Global Harmonisierte System - GHS
(Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals):
Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Ziel ist es, den Handel im globalen Warenverkehr zu erleichtern.
Die Einstufung & Kennzeichnung von Chemikalien in der EU:
Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments über die Einstufung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten. Diese Verordnung, auch CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, setzt die auf UN-Ebene verein-Fristen der Umsetzung:
Ab dem 01. Dezember 2010 müssen Stoffe nach CLP gekennzeichnet werden. Gemische ab dem 01. Juni 2015. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Gemische kann jedoch bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 01. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen.